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Koranstellen

Stellen aus dem Koran zu Gewalt und Kampf, Ungläubigen, Juden und Christen, Frauen, Strafen, Sklaverei und Apostasie. Jede Stelle ist wörtlich nach der angegebenen Übersetzung zitiert (Versangabe nach Kairoer Zählung) und mit dem Vers zur Prüfung verlinkt. Kontext und verbreitete Auslegungen sind aufklappbar.

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Verse in diesen Stellen

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Stellen

52 Stellen

  1. 2:191 Sure 2, Vers 191 · Al-Baqara (Die Kuh)

    Kampf gegen Gegner: Tötung, Vertreibung und Schutz der geschützten Gebetsstätte

    • Gewalt und Kampf
    • Umgang mit Ungläubigen und Götzendienern
    Zitat

    Und tötet sie, wo immer ihr auf sie trefft, und vertreibt sie, von wo sie euch vertrieben haben, denn Verfolgung ist schlimmer als Töten! Kämpft jedoch nicht gegen sie bei der geschützten Gebetsstätte, bis sie dort (zuerst) gegen euch kämpfen. Wenn sie aber (dort) gegen euch kämpfen, dann tötet sie. Solcherart ist der Lohn der Ungläubigen.

    Koran 2:191, Übersetzung: Frank Bubenheim & Nadeem Elyas
    Kontext: Sure 2, Verse 190–194

    Vers 190 beschränkt das Kampfgebot auf diejenigen, die gegen die Gläubigen kämpfen; Vers 192 nennt Vergebung, wenn sie aufhören.

    Verse 2:190–194 im Zusammenhang lesen

    Auslegung 1
    • Tafsir Ibn Kathir (gekürzt): Ibn Kathir liest den Abschnitt als Gebot, gegen kämpfende Gegner vorzugehen, und hält die Ansicht für nicht plausibel, Vers 190 sei durch 9:5 aufgehoben. Er führt Überlieferungen an, die das Töten von Frauen, Kindern und Geistlichen untersagen, und deutet «Verfolgung» (Fitna) als Beigesellung (Schirk). Quelle

    Zusammenfassung in eigenen Worten; massgebend ist die verlinkte Quelle.

    Quellen 4

    Geprüft am 05.10.2026: Quelle abgerufen, Wortlaut und Zahlen verglichen.

  2. 2:193 Sure 2, Vers 193 · Al-Baqara (Die Kuh)

    Kampf bis zum Ende der Verfolgung und bis die Religion allein Allahs ist

    • Gewalt und Kampf
    • Umgang mit Ungläubigen und Götzendienern
    Zitat

    Und kämpft gegen sie, bis es keine Verfolgung mehr gibt und die Religion (allein) Allahs ist. Wenn sie jedoch aufhören, dann darf es kein feindseliges Vorgehen geben außer gegen die Ungerechten.

    Koran 2:193, Übersetzung: Frank Bubenheim & Nadeem Elyas
    Kontext: Sure 2, Verse 190–194

    Nach dem Wortlaut endet das Vorgehen, wenn die Gegner aufhören; Feindseligkeit bleibt dann nur gegenüber den Ungerechten erlaubt.

    Verse 2:190–194 im Zusammenhang lesen

    Auslegung 1
    • Tafsir Ibn Kathir (gekürzt): Ibn Kathir deutet «Verfolgung» (Fitna) als Beigesellung (Schirk) und «die Religion ist Allahs» als Vorherrschaft der Religion Allahs über andere Religionen. Er zitiert Ibn Umar, der den Kampf gegen Fitna auf die Zeit bezog, in der der Islam schwach war und Gläubige wegen ihrer Religion getötet oder gefoltert wurden. Quelle

    Zusammenfassung in eigenen Worten; massgebend ist die verlinkte Quelle.

    Quellen 2

    Geprüft am 05.10.2026: Quelle abgerufen, Wortlaut und Zahlen verglichen.

  3. 2:216 Sure 2, Vers 216 · Al-Baqara (Die Kuh)

    Kampf als vorgeschriebene Pflicht

    • Gewalt und Kampf
    Zitat

    Vorgeschrieben ist euch zu kämpfen, obwohl es euch zuwider ist. Aber vielleicht ist euch etwas zuwider, während es gut für euch ist, und vielleicht ist euch etwas lieb, während es schlecht für euch ist. Allah weiß, ihr aber wißt nicht.

    Koran 2:216, Übersetzung: Frank Bubenheim & Nadeem Elyas
    Kontext: Sure 2, Verse 215–218

    Auf den Vers folgt in 2:217 die Frage nach dem Kampf im Schutzmonat.

    Verse 2:215–218 im Zusammenhang lesen

    Auslegung 1
    • Tafsir Ibn Kathir (gekürzt): Ibn Kathir versteht den Vers als Pflicht der Gläubigen zum Kampf (Dschihad) gegen Feinde, die den Islam angreifen, und hält fest, dass der Kampf den Gläubigen beschwerlich ist. Quelle

    Zusammenfassung in eigenen Worten; massgebend ist die verlinkte Quelle.

    Quellen 3

    Geprüft am 05.10.2026: Quelle abgerufen, Wortlaut und Zahlen verglichen.

  4. 2:217 Sure 2, Vers 217 · Al-Baqara (Die Kuh)

    Kampf im Schutzmonat; Abkehr vom Glauben

    • Gewalt und Kampf
    • Abkehr vom Glauben und Glaubensfreiheit
    • Strafen im Jenseits
    Zitat

    Sie fragen dich nach dem Schutzmonat, danach, in ihm zu kämpfen. Sag: In ihm zu kämpfen ist schwerwiegend. Aber von Allahs Weg abzuhalten - und Ihn zu verleugnen -, und von der geschützten Gebetsstätte (abzuhalten) und deren Anwohner von ihr vertreiben, ist (noch) schwerwiegender bei Allah. Und Verfolgung ist schwerwiegender als Töten. Und sie werden nicht eher aufhören, gegen euch zu kämpfen, bis sie euch von eurer Religion abgekehrt haben - wenn sie (es) können. Wer aber unter euch sich von seiner Religion abkehrt und dann als Ungläubiger stirbt -, das sind diejenigen, deren Werke im Diesseits und im Jenseits hinfällig werden. Das sind Insassen des (Höllen)feuers. Ewig werden sie darin bleiben.

    Koran 2:217, Übersetzung: Frank Bubenheim & Nadeem Elyas
    Kontext: Sure 2, Verse 217–218

    Der Vers beantwortet die Frage nach dem Kampf im Schutzmonat. Als Folge der Abkehr vom Glauben nennt der Wortlaut den Verlust der Werke und das Höllenfeuer im Jenseits; eine Strafe im Diesseits nennt der Vers nicht.

    Verse 2:217–218 im Zusammenhang lesen

    Auslegung 1
    • Tafsir Ibn Kathir (gekürzt): Ibn Kathir verbindet den Vers mit der Expedition von Nachla, bei der Gläubige im Schutzmonat einen Mann töteten, und deutet «Verfolgung ist schwerwiegender als Töten» als Versuch, Gläubige zur Rückkehr zum Unglauben zu bewegen. Quelle

    Zusammenfassung in eigenen Worten; massgebend ist die verlinkte Quelle.

    Quellen 2

    Geprüft am 05.10.2026: Quelle abgerufen, Wortlaut und Zahlen verglichen.

  5. 2:221 Sure 2, Vers 221 · Al-Baqara (Die Kuh)

    Heirat mit Götzendienerinnen und Götzendienern

    • Umgang mit Ungläubigen und Götzendienern
    • Frauen, Ehe und Familie
    Zitat

    Und heiratet Götzendienerinnen nicht, bevor sie glauben. Und eine gläubige Sklavin ist fürwahr besser als eine Götzendienerin, auch wenn diese euch gefallen sollte. Und verheiratet nicht (gläubige Frauen) mit Götzendienern, bevor sie glauben. Und ein gläubiger Sklave ist fürwahr besser als ein Götzendiener, auch wenn dieser euch gefallen sollte. Jene laden zum (Höllen)feuer ein. Allah aber lädt zum (Paradies)garten und zur Vergebung ein, mit Seiner Erlaubnis, und macht den Menschen Seine Zeichen klar, auf daß sie bedenken mögen.

    Koran 2:221, Übersetzung: Frank Bubenheim & Nadeem Elyas
    Kontext: Sure 2, Verse 220–222

    Nach 5:5 sind unter bestimmten Bedingungen ehrbare Frauen der Schriftbesitzer als Ehefrauen erlaubt.

    Verse 2:220–222 im Zusammenhang lesen

    Auslegung 1
    • Tafsir Ibn Kathir (gekürzt): Ibn Kathir bezieht das Verbot auf Götzendienerinnen und nimmt die Frauen der Schriftbesitzer (Juden und Christen) unter Verweis auf 5:5 aus; er nennt auch die Ansicht, der Vers beziehe sich ausschliesslich auf Götzendiener. Quelle

    Zusammenfassung in eigenen Worten; massgebend ist die verlinkte Quelle.

    Quellen 3

    Geprüft am 05.10.2026: Quelle abgerufen, Wortlaut und Zahlen verglichen.

  6. 2:223 Sure 2, Vers 223 · Al-Baqara (Die Kuh)

    Verhältnis zur Ehefrau: Bild vom «Saatfeld»

    • Frauen, Ehe und Familie
    Zitat

    Eure Frauen sind euch ein Saatfeld. So kommt zu eurem Saatfeld, wann und wie ihr wollt. Doch schickt (Gutes) für euch selbst voraus. Und fürchtet Allah und wißt, daß ihr Ihm begegnen werdet. Und verkünde den Gläubigen frohe Botschaft.

    Koran 2:223, Übersetzung: Frank Bubenheim & Nadeem Elyas
    Kontext: Sure 2, Verse 222–223
    Auslegung 1
    • Tafsir Ibn Kathir (gekürzt): Ibn Kathir verweist auf Überlieferungen, nach denen der Vers einen Streit über die Stellung beim ehelichen Verkehr beantwortet (Behauptung, Verkehr von hinten führe zu schielenden Kindern). Er versteht «wann und wie ihr wollt» als jede Stellung, sofern der Verkehr vaginal bleibt, und erklärt Analverkehr für verboten. Quelle

    Zusammenfassung in eigenen Worten; massgebend ist die verlinkte Quelle.

    Quellen 2

    Geprüft am 05.10.2026: Quelle abgerufen, Wortlaut und Zahlen verglichen.

  7. 2:228 Sure 2, Vers 228 · Al-Baqara (Die Kuh)

    Geschiedene Frauen: Wartezeit und Vorzug der Männer

    • Frauen, Ehe und Familie
    Zitat

    Geschiedene Frauen sollen (mit sich) selbst drei Zeitabschnitte abwarten. Und es ist ihnen nicht erlaubt, zu verheimlichen, was Allah in ihrem Mutterleib erschaffen hat, wenn sie an Allah und den Jüngsten Tag glauben. Und ihre Ehemänner haben ein größeres Anrecht, sie zurückzunehmen, wenn sie eine Aussöhnung wollen. Und ihnen (den Frauen) steht in rechtlicher Weise (gegenüber den Männern) das gleiche zu, wie (den Männern) gegenüber ihnen. Doch die Männer haben ihnen gegenüber einen gewissen Vorzug. Und Allah ist Allmächtig und Allweise.

    Koran 2:228, Übersetzung: Frank Bubenheim & Nadeem Elyas
    Kontext: Sure 2, Verse 227–229

    Der Vers regelt zunächst die Wartezeit geschiedener Frauen und stellt voran, dass den Frauen «in rechtlicher Weise» das Gleiche zusteht wie den Männern; danach nennt er einen «gewissen Vorzug» der Männer.

    Verse 2:227–229 im Zusammenhang lesen

    Auslegung 1
    • Tafsir Ibn Kathir (gekürzt): Ibn Kathir deutet den Vorzug der Männer als Überlegenheit in Körperkraft, Rang, Gehorsam der Frau, Ausgaben und Leitung der Angelegenheiten, im Diesseits und im Jenseits. Quelle

    Zusammenfassung in eigenen Worten; massgebend ist die verlinkte Quelle.

    Quellen 2

    Geprüft am 05.10.2026: Quelle abgerufen, Wortlaut und Zahlen verglichen.

  8. 2:256 Sure 2, Vers 256 · Al-Baqara (Die Kuh)

    Kein Zwang im Glauben

    • Abkehr vom Glauben und Glaubensfreiheit
    • Umgang mit Ungläubigen und Götzendienern
    Zitat

    Es gibt keinen Zwang im Glauben. (Der Weg der) Besonnenheit ist nunmehr klar unterschieden von (dem der) Verirrung. Wer also falsche Götter verleugnet, jedoch an Allah glaubt, der hält sich an der festesten Handhabe, bei der es kein Zerreißen gibt. Und Allah ist Allhörend und Allwissend.

    Koran 2:256, Übersetzung: Frank Bubenheim & Nadeem Elyas
    Kontext: Sure 2, Verse 255–257

    Der Vers wird in der Auslegungstradition mit 9:29 und 9:73 zusammen gelesen; ob er durch diese Verse aufgehoben wurde, ist unter den Kommentatoren umstritten (siehe Auslegung).

    Verse 2:255–257 im Zusammenhang lesen

    Auslegung 3
    • Tafsir Ibn Kathir (gekürzt): Ibn Kathir versteht den Satz als Verbot, jemanden zum Islam zu zwingen, und nennt als Anlass den Streit der Ansar um ihre bei den Juden von Banu Nadir aufgewachsenen Kinder. Quelle
    • Tafsir al-Qurtubi: Al-Qurtubi nennt sechs Meinungen. Nach der ersten ist der Vers aufgehoben, weil der Prophet Araber zum Islam gezwungen und bekämpft habe; als aufhebender Vers gilt «O Prophet, mühe dich gegen die Ungläubigen und die Heuchler ab» (9:73, gleichlautend 66:9), überliefert von Ibn Masud und vielen Kommentatoren. Nach der zweiten gilt der Vers fort, bezieht sich aber nur auf Schriftbesitzer, die bei Zahlung der Dschizya nicht zum Islam gezwungen werden, während von Götzendienern nur der Islam angenommen werde. Nach der dritten (Ibn Abbas) betraf der Anlass die bei den Banu Nadir aufgewachsenen Kinder der Ansar; diese Überlieferung nennt al-Qurtubi nach an-Nahhas wegen ihrer gesicherten Überliefererkette die am besten begründete Ansicht. Quelle
    • Tafsir at-Tabari: At-Tabari hält fest, dass die Ausleger uneins waren. Eine Überlieferung nennt als Anlass einen Ansar-Mann, dessen Söhne Christen wurden, und fügt an, der Satz sei später aufgehoben worden, als in Sure 9 der Kampf gegen die Schriftbesitzer geboten wurde. Eine andere Gruppe sagt, Schriftbesitzer würden nicht zum Islam gezwungen, wenn sie den Tribut zahlen. At-Tabari selbst hält diese Ansicht für die richtige: Der Vers gelte für Schriftbesitzer und Magier, die den Tribut zahlen, und sei nicht aufgehoben; die Ansicht, er sei durch die Erlaubnis zum Kampf aufgehoben, weist er zurück. Quelle

    Zusammenfassung in eigenen Worten; massgebend ist die verlinkte Quelle.

    Quellen 4

    Geprüft am 05.10.2026: Quelle abgerufen, Wortlaut und Zahlen verglichen.

  9. 2:282 Sure 2, Vers 282 · Al-Baqara (Die Kuh)

    Schuldurkunde: Zeugen — zwei Männer oder ein Mann und zwei Frauen

    • Frauen, Ehe und Familie
    Zitat

    O die ihr glaubt, wenn ihr auf eine festgesetzte Frist, einer vom anderen, eine Geldschuld aufnehmt, dann schreibt es auf. Und ein Schreiber soll (es) für euch gerecht aufschreiben. Und kein Schreiber soll sich weigern zu schreiben, so wie Allah (es) ihn gelehrt hat. So soll er denn schreiben, und diktieren soll der Schuldner, und er soll Allah, seinen Herrn, fürchten und nichts davon schmälern. Wenn aber der Schuldner töricht oder schwach ist oder unfähig, selbst zu diktieren, so soll sein Sachwalter (es) gerecht diktieren. Und bringt zwei Männer von euch als Zeugen. Wenn es keine zwei Männer sein (können), dann sollen es ein Mann und zwei Frauen sein, mit denen als Zeugen ihr zufrieden seid, - damit, wenn eine von beiden sich irrt, eine die andere erinnere. Und die Zeugen sollen sich nicht weigern, wenn sie aufgefordert werden. Und seid nicht abgeneigt, es - (seien es) klein(e) oder groß(e Beträge) - mit seiner (vereinbarten) Frist aufzuschreiben! Das ist gerechter vor Allah und richtiger für das Zeugnis und eher geeignet, daß ihr nicht zweifelt; es sei denn, es ist ein sofortiger Handel, den ihr unter euch tätigt. Dann ist es keine Sünde für euch, wenn ihr es nicht aufschreibt. Und nehmt Zeugen, wenn ihr untereinander einen Verkauf abschließt. Und kein Schreiber oder Zeuge soll zu Schaden kommen. Wenn ihr (es) aber (dennoch) tut, so ist es ein Frevel von euch. Und fürchtet Allah! Und Allah lehrt euch. Allah weiß über alles Bescheid.

    Koran 2:282, Übersetzung: Frank Bubenheim & Nadeem Elyas
    Kontext: Sure 2, Verse 282–283

    Der Vers betrifft die Beurkundung von Geldschulden auf Frist und nennt als Grund für zwei Frauen als Zeuginnen, dass «eine die andere erinnere», wenn sich eine von beiden irrt.

    Verse 2:282–283 im Zusammenhang lesen

    Auslegung 1
    • Tafsir Ibn Kathir (gekürzt): Ibn Kathir bezieht die Regel nur auf Verträge mit Geldbezug und begründet die Zahl der Zeuginnen mit einem «Mangel» der Frau, den er mit einem Hadith (Mangel an Verstand und Religion) belegt; die zweite Frau gleiche das Vergessen der ersten aus. Quelle

    Zusammenfassung in eigenen Worten; massgebend ist die verlinkte Quelle.

    Quellen 2

    Geprüft am 05.10.2026: Quelle abgerufen, Wortlaut und Zahlen verglichen.

  10. 3:28 Sure 3, Vers 28 · Al Imran (Die Sippe Imrans)

    Gläubige und Ungläubige als Schutzherren

    • Umgang mit Ungläubigen und Götzendienern
    Zitat

    Die Gläubigen sollen nicht die Ungläubigen anstatt der Gläubigen zu Schutzherren nehmen. Wer das tut, hat überhaupt nichts mit Allah (gemeinsam) -, es sei denn, daß ihr euch (durch dieses Verhalten) vor ihnen wirklich schützt. Allah mahnt euch zur Vorsicht vor Sich selbst. Und zu Allah ist der Ausgang.

    Koran 3:28, Übersetzung: Frank Bubenheim & Nadeem Elyas
    Kontext: Sure 3, Verse 28–30

    Der Vers enthält eine Ausnahme für den Fall, dass sich die Gläubigen durch dieses Verhalten vor den Ungläubigen schützen müssen. Nach 60:8 verbietet Allah nicht, gegenüber denen, die nicht der Religion wegen gegen die Gläubigen gekämpft und sie nicht vertrieben haben, gütig und gerecht zu sein.

    Verse 3:28–30 im Zusammenhang lesen

    Auslegung 1
    • Tafsir Ibn Kathir (gekürzt): Ibn Kathir versteht den Vers als Verbot, Ungläubige anstelle der Gläubigen zu Verbündeten und Vertrauten zu nehmen; die Ausnahme gelte für Gläubige, die zu bestimmten Zeiten oder an bestimmten Orten um ihre Sicherheit vor den Ungläubigen fürchten. Quelle

    Zusammenfassung in eigenen Worten; massgebend ist die verlinkte Quelle.

    Quellen 3

    Geprüft am 05.10.2026: Quelle abgerufen, Wortlaut und Zahlen verglichen.

  11. 3:85 Sure 3, Vers 85 · Al Imran (Die Sippe Imrans)

    Islam als einzige angenommene Religion

    • Umgang mit Ungläubigen und Götzendienern
    • Strafen im Jenseits
    Zitat

    Wer aber als Religion etwas anderes als den Islam begehrt, so wird es von ihm nicht angenommen werden, und im Jenseits wird er zu den Verlierern gehören.

    Koran 3:85, Übersetzung: Frank Bubenheim & Nadeem Elyas
    Kontext: Sure 3, Verse 83–85
    Auslegung 1
    • Tafsir Ibn Kathir (gekürzt): Ibn Kathir versteht «Islam» hier als die Religion, mit der Allah alle Bücher und Gesandten geschickt hat, nämlich die Anbetung Allahs allein ohne Partner; nicht angenommen werde, wer etwas anderes suche, als Allah festgelegt hat. Quelle

    Zusammenfassung in eigenen Worten; massgebend ist die verlinkte Quelle.

    Quellen 2

    Geprüft am 05.10.2026: Quelle abgerufen, Wortlaut und Zahlen verglichen.

  12. 3:151 Sure 3, Vers 151 · Al Imran (Die Sippe Imrans)

    Schrecken in den Herzen der Ungläubigen; Höllenfeuer als Zufluchtsort

    • Gewalt und Kampf
    • Umgang mit Ungläubigen und Götzendienern
    • Strafen im Jenseits
    Zitat

    Wir werden in die Herzen derjenigen, die ungläubig sind, Schrecken einjagen dafür, daß sie Allah (andere Götter) beigesellt haben, wozu Er keine Ermächtigung offenbart hat. Ihr Zufluchtsort wird das (Höllen)feuer sein - ein schlimmer Aufenthaltsort für die Ungerechten!

    Koran 3:151, Übersetzung: Frank Bubenheim & Nadeem Elyas
    Kontext: Sure 3, Verse 149–153
    Auslegung 1
    • Tafsir Ibn Kathir (gekürzt): Ibn Kathir ordnet den Abschnitt (3:149–153) der Niederlage der Gläubigen bei Uhud zu und führt eine Überlieferung an, nach der dem Propheten Hilfe durch Furcht auf die Entfernung eines Monats zugesagt wurde. Quelle

    Zusammenfassung in eigenen Worten; massgebend ist die verlinkte Quelle.

    Quellen 2

    Geprüft am 05.10.2026: Quelle abgerufen, Wortlaut und Zahlen verglichen.

  13. 4:3 Sure 4, Vers 3 · An-Nisa (Die Frauen)

    Mehrehe bis zu vier Frauen; «was eure rechte Hand besitzt»

    • Frauen, Ehe und Familie
    • Sklaverei und Kriegsgefangene
    Zitat

    Und wenn ihr befürchtet, nicht gerecht hinsichtlich der Waisen zu handeln, dann heiratet, was euch an Frauen gut scheint, zwei, drei oder vier. Wenn ihr aber befürchtet, nicht gerecht zu handeln, dann (nur) eine oder was eure rechte Hand besitzt. Das ist eher geeignet, daß ihr nicht ungerecht seid.

    Koran 4:3, Übersetzung: Frank Bubenheim & Nadeem Elyas
    Kontext: Sure 4, Verse 2–4

    Der Vers knüpft die Mehrehe an die Bedingung gerechter Behandlung und nennt bei der Befürchtung, nicht gerecht zu sein, eine Frau oder «was eure rechte Hand besitzt».

    Verse 4:2–4 im Zusammenhang lesen

    Auslegung 1
    • Tafsir Ibn Kathir (gekürzt): Ibn Kathir bezieht den Versbeginn auf Vormunde von Waisenmädchen, die diese ohne angemessene Morgengabe heiraten wollten. Er versteht «zwei, drei oder vier» als Höchstzahl von vier Ehefrauen und «was eure rechte Hand besitzt» als Frauen aus Kriegsgefangenschaft. Quelle

    Zusammenfassung in eigenen Worten; massgebend ist die verlinkte Quelle.

    Quellen 2

    Geprüft am 05.10.2026: Quelle abgerufen, Wortlaut und Zahlen verglichen.

  14. 4:11 Sure 4, Vers 11 · An-Nisa (Die Frauen)

    Erbrecht: Anteil von Söhnen und Töchtern

    • Frauen, Ehe und Familie
    Zitat

    Allah empfiehlt euch hinsichtlich eurer Kinder: Einem männlichen Geschlechts kommt ebensoviel zu wie der Anteil von zwei weiblichen Geschlechts. Wenn es aber (ausschließlich) Frauen sind, mehr als zwei, dann stehen ihnen zwei Drittel dessen zu, was er hinterläßt; wenn es (nur) eine ist, dann die Hälfte. Und den Eltern steht jedem ein Sechstel von dem zu, was er hinterläßt, wenn er Kinder hat. Wenn er jedoch keine Kinder hat und seine Eltern ihn beerben, dann steht seiner Mutter ein Drittel zu. Wenn er Brüder hat, dann steht seiner Mutter (in diesem Fall) ein Sechstel zu. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das er festgesetzt hat, oder einer Schuld. Eure Väter und eure Söhne - ihr wißt nicht, wer von ihnen euch an Nutzen näher steht. (Das alles gilt für euch) als Verpflichtung von Allah. Gewiß, Allah ist Allwissend und Allweise.

    Koran 4:11, Übersetzung: Frank Bubenheim & Nadeem Elyas
    Kontext: Sure 4, Verse 11–12

    Der Vers regelt auch die Anteile der Eltern und weiterer Erben; die Regel zum doppelten Anteil männlicher Erben ist Teil dieser Erbordnung.

    Verse 4:11–12 im Zusammenhang lesen

    Auslegung 1
    • Tafsir Ibn Kathir (gekürzt): Ibn Kathir führt aus, dass Frauen in vorislamischer Zeit vom Erbe ausgeschlossen waren; der Vers weise ihnen einen Anteil zu und begründe den doppelten Anteil der Männer mit deren Ausgaben für Angehörige und Pflichten. Quelle

    Zusammenfassung in eigenen Worten; massgebend ist die verlinkte Quelle.

    Quellen 2

    Geprüft am 05.10.2026: Quelle abgerufen, Wortlaut und Zahlen verglichen.

  15. 4:24 Sure 4, Vers 24 · An-Nisa (Die Frauen)

    Heiratsverbot für verheiratete Frauen; Ausnahme «eure rechte Hand besitzt»

    • Frauen, Ehe und Familie
    • Sklaverei und Kriegsgefangene
    Zitat

    Und (verboten sind euch) von den Frauen die verheirateten, außer denjenigen, die eure rechte Hand besitzt. (Dies gilt) als Allahs Vorschrift für euch. Erlaubt ist euch, was darüber hinausgeht, (nämlich) daß ihr mit eurem Besitz (Frauen) begehrt zur Ehe und nicht zur Hurerei (Frauen). Welche von ihnen ihr dann genossen habt, denen gebt ihren Lohn als Pflichtteil. Es liegt aber keine Sünde für euch darin, daß ihr, nachdem der Pflichtteil (festgelegt) ist, (darüberhinausgehend) euch miteinander einigt. Gewiß, Allah ist Allwissend und Allweise.

    Koran 4:24, Übersetzung: Frank Bubenheim & Nadeem Elyas
    Kontext: Sure 4, Verse 23–25
    Auslegung 1
    • Tafsir Ibn Kathir (gekürzt): Ibn Kathir bezieht die Ausnahme auf Frauen, die im Krieg gefangen genommen wurden; der Verkehr sei erlaubt, nachdem eine Schwangerschaft ausgeschlossen ist. Er nennt als Anlass eine Überlieferung von Abu Said al-Chudri über verheiratete Gefangene aus Autas. Quelle

    Zusammenfassung in eigenen Worten; massgebend ist die verlinkte Quelle.

    Quellen 2

    Geprüft am 05.10.2026: Quelle abgerufen, Wortlaut und Zahlen verglichen.

  16. 4:34 Sure 4, Vers 34 · An-Nisa (Die Frauen)

    Ehe: Umgang mit Widersetzlichkeit der Ehefrau

    • Frauen, Ehe und Familie
    • Gewalt und Kampf
    Zitat

    Die Männer stehen in Verantwortung für die Frauen wegen dessen, womit Allah die einen von ihnen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Besitz (für sie) ausgeben. Darum sind die rechtschaffenen Frauen (Allah) demütig ergeben und hüten das zu Verbergende, weil Allah (es) hütet. Und diejenigen, deren Widersetzlichkeit ihr befürchtet, - ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie. Wenn sie euch aber gehorchen, dann sucht kein Mittel gegen sie. Allah ist Erhaben und Groß.

    Koran 4:34, Übersetzung: Frank Bubenheim & Nadeem Elyas
    Kontext: Sure 4, Verse 32–35

    Der Vers nennt drei Mittel: ermahnen, im Ehebett meiden, schlagen; Ibn Kathir liest sie als Stufenfolge (siehe Auslegung). Bei Gehorsam der Frau ist nach dem Wortlaut kein weiteres Mittel gegen sie erlaubt.

    Verse 4:32–35 im Zusammenhang lesen

    Auslegung 1
    • Tafsir Ibn Kathir (gekürzt): Ibn Kathir versteht «schlagt sie» als letzte Stufe nach Ermahnung und Meiden des Ehebetts und als Züchtigung «ohne starkes Schlagen»; er zitiert Ibn Abbas und Hasan al-Basri (nicht heftig, nicht schwer) und einen Hadith, der das Schlagen ins Gesicht untersagt. Wenn die Frau gehorche, sei kein weiteres Vorgehen erlaubt. Quelle

    Zusammenfassung in eigenen Worten; massgebend ist die verlinkte Quelle.

    Quellen 2

    Geprüft am 05.10.2026: Quelle abgerufen, Wortlaut und Zahlen verglichen.

  17. 4:56 Sure 4, Vers 56 · An-Nisa (Die Frauen)

    Strafe im Feuer für die Verleugner der Zeichen

    • Strafen im Jenseits
    • Umgang mit Ungläubigen und Götzendienern
    Zitat

    Diejenigen, die Unsere Zeichen verleugnen, werden Wir gewiß einem Feuer aussetzen. Jedesmal, wenn ihre Haut verbrannt ist, tauschen Wir sie ihnen gegen eine andere Haut aus, damit sie die Strafe kosten. Allah ist Allmächtig und Allweise.

    Koran 4:56, Übersetzung: Frank Bubenheim & Nadeem Elyas
    Kontext: Sure 4, Verse 56–57
    Auslegung 1
    • Tafsir Ibn Kathir (gekürzt): Ibn Kathir bezieht die Strafe im Feuer auf jene, die Allahs Zeichen verleugnen und vom Weg der Gesandten abhalten, und beschreibt sie als dauerhaft. Quelle

    Zusammenfassung in eigenen Worten; massgebend ist die verlinkte Quelle.

    Quellen 2

    Geprüft am 05.10.2026: Quelle abgerufen, Wortlaut und Zahlen verglichen.

  18. 4:74 Sure 4, Vers 74 · An-Nisa (Die Frauen)

    Kampf auf Allahs Weg und Lohn

    • Gewalt und Kampf
    Zitat

    So sollen denn diejenigen auf Allahs Weg kämpfen, die das diesseitige Leben für das Jenseits verkaufen. Und wer auf Allahs Weg kämpft und dann getötet wird oder siegt, dem werden Wir großartigen Lohn geben.

    Koran 4:74, Übersetzung: Frank Bubenheim & Nadeem Elyas
    Kontext: Sure 4, Verse 71–74
    Auslegung 1
    • Tafsir Ibn Kathir (gekürzt): Ibn Kathir ordnet den Abschnitt (4:71–74) den Anweisungen zur Vorsorge gegen den Feind und der Kritik an denen zu, die dem Kampf fernbleiben und von ihm als «Heuchler» bezeichnet werden. Quelle

    Zusammenfassung in eigenen Worten; massgebend ist die verlinkte Quelle.

    Quellen 2

    Geprüft am 05.10.2026: Quelle abgerufen, Wortlaut und Zahlen verglichen.

  19. 4:89–90 Sure 4, Verse 89–90 · An-Nisa (Die Frauen)

    Umgang mit Heuchlern, die sich abkehren; Ausnahmen bei Abkommen und Friedensangebot

    • Gewalt und Kampf
    • Abkehr vom Glauben und Glaubensfreiheit
    Zitat

    Sie möchten gern, daß ihr ungläubig werdet, wie sie ungläubig sind, so daß ihr (alle) gleich seiet. Nehmt euch daher von ihnen keine Vertrauten, bevor sie nicht auf Allahs Weg auswandern! Kehren sie sich jedoch ab, dann ergreift sie und tötet sie, wo immer ihr sie findet, und nehmt euch von ihnen weder Schutzherrn noch Helfer, außer denjenigen, die sich einem Volk anschließen, zwischen dem und euch ein Abkommen besteht, oder die zu euch gekommen sind, weil ihre Brüste beklommen sind, gegen euch zu kämpfen oder gegen ihr (eigenes) Volk zu kämpfen. Und wenn Allah gewollt hätte, hätte Er ihnen wahrlich Gewalt über euch gegeben, und dann hätten sie gegen euch wahrlich gekämpft. Wenn sie sich jedoch von euch fernhalten und dann nicht gegen euch kämpfen, sondern Frieden anbieten, so hat euch Allah keine Veranlassung gegeben, gegen sie (vorzugehen).

    Koran 4:89–90, Übersetzung: Frank Bubenheim & Nadeem Elyas
    Kontext: Sure 4, Verse 88–91

    Vers 90 nimmt Gruppen aus, die sich einem Volk mit Abkommen anschliessen oder sich fernhalten, nicht kämpfen und Frieden anbieten; Vers 91 wiederholt die Anweisung zu ergreifen und zu töten für Gruppen, die weder Frieden anbieten noch ihre Hände zurückhalten.

    Verse 4:88–91 im Zusammenhang lesen

    Auslegung 1
    • Tafsir Ibn Kathir (gekürzt): Ibn Kathir bezieht den Abschnitt auf «Heuchler», über deren Behandlung die Gläubigen uneins waren (Menschen, die sich zum Islam bekannten, aber die Götzendiener unterstützten oder vor Uhud nach Medina zurückkehrten). Er gibt eine Überlieferung wieder, nach der Ibn Abbas die Ausnahme für Gruppen mit Abkommen als später durch 9:5 aufgehoben bezeichnete. Quelle

    Zusammenfassung in eigenen Worten; massgebend ist die verlinkte Quelle.

    Quellen 3

    Geprüft am 05.10.2026: Quelle abgerufen, Wortlaut und Zahlen verglichen.

  20. 4:144 Sure 4, Vers 144 · An-Nisa (Die Frauen)

    Ungläubige als Schutzherren

    • Umgang mit Ungläubigen und Götzendienern
    Zitat

    O die ihr glaubt, nehmt nicht die Ungläubigen anstatt der Gläubigen zu Schutzherren! Wollt ihr denn Allah eine offenkundige Handhabe gegen euch liefern?

    Koran 4:144, Übersetzung: Frank Bubenheim & Nadeem Elyas
    Kontext: Sure 4, Verse 144–147
    Auslegung 1
    • Tafsir Ibn Kathir (gekürzt): Ibn Kathir versteht das Verbot als Verbot, Ungläubige anstelle der Gläubigen zu Freunden zu nehmen; es umfasse Freundschaft, Beratung, Vertrautheit und das Preisgeben von Geheimnissen der Gläubigen. Quelle

    Zusammenfassung in eigenen Worten; massgebend ist die verlinkte Quelle.

    Quellen 2

    Geprüft am 05.10.2026: Quelle abgerufen, Wortlaut und Zahlen verglichen.

  21. 5:33–34 Sure 5, Verse 33–34 · Al-Ma'ida (Der Tisch)

    Strafen für Krieg gegen Allah und seinen Gesandten und für Unheilstiften; Ausnahme bei Reue

    • Körper- und Rechtsstrafen
    • Gewalt und Kampf
    Zitat

    Der Lohn derjenigen, die Krieg führen gegen Allah und Seinen Gesandten und sich bemühen, auf der Erde Unheil zu stiften, ist indessen (der), daß sie allesamt getötet oder gekreuzigt werden, oder daß ihnen Hände und Füße wechselseitig abgehackt werden, oder daß sie aus dem Land verbannt werden. Das ist für sie eine Schande im Diesseits, und im Jenseits gibt es für sie gewaltige Strafe, außer denjenigen, die bereuen, bevor ihr Macht über sie habt. So wisset, daß Allah Allvergebend und Barmherzig ist.

    Koran 5:33–34, Übersetzung: Frank Bubenheim & Nadeem Elyas
    Kontext: Sure 5, Verse 32–34

    Vers 32 stellt das Töten eines Menschen dem Töten aller Menschen gleich, ausser bei Mord oder Unheilstiften; Vers 34 nimmt aus, wer bereut, bevor die Gläubigen Macht über ihn haben.

    Verse 5:32–34 im Zusammenhang lesen

    Auslegung 1
    • Tafsir Ibn Kathir (gekürzt): Ibn Kathir versteht «Krieg führen gegen Allah und Seinen Gesandten» als Widersetzlichkeit, die Unglauben, das Versperren von Wegen und das Verbreiten von Schrecken umfasse. Nach Ibn Abbas und anderen kann der Herrscher bei Ergreifung zwischen Tötung, Kreuzigung, Abtrennen von Hand und Fuss und Verbannung wählen; wer vor der Ergreifung bereue, bleibe straffrei. Quelle

    Zusammenfassung in eigenen Worten; massgebend ist die verlinkte Quelle.

    Quellen 3

    Geprüft am 05.10.2026: Quelle abgerufen, Wortlaut und Zahlen verglichen.

  22. 5:38 Sure 5, Vers 38 · Al-Ma'ida (Der Tisch)

    Strafe für Diebstahl: Abtrennen der Hände

    • Körper- und Rechtsstrafen
    Zitat

    Der Dieb und die Diebin: trennt ihnen ihre Hände ab als Lohn für das, was sie begangen haben, und als ein warnendes Beispiel von Allah. Allah ist Allmächtig und Allweise.

    Koran 5:38, Übersetzung: Frank Bubenheim & Nadeem Elyas
    Kontext: Sure 5, Verse 38–40

    Vers 39 nimmt aus, wer nach dem Unrecht bereut und es wieder gutmacht.

    Verse 5:38–40 im Zusammenhang lesen

    Auslegung 1
    • Tafsir Ibn Kathir (gekürzt): Ibn Kathir verweist darauf, dass diese Strafe schon in vorislamischer Zeit galt und dass für die Vollstreckung mehrere Bedingungen erfüllt sein müssen; als Mindestwert des Diebesguts nennt er nach einem Hadith ein Viertel Dinar. Quelle

    Zusammenfassung in eigenen Worten; massgebend ist die verlinkte Quelle.

    Quellen 3

    Geprüft am 05.10.2026: Quelle abgerufen, Wortlaut und Zahlen verglichen.

  23. 5:51 Sure 5, Vers 51 · Al-Ma'ida (Der Tisch)

    Juden und Christen als Schutzherren

    • Juden und Christen
    • Umgang mit Ungläubigen und Götzendienern
    Zitat

    O die ihr glaubt, nehmt nicht die Juden und die Christen zu Schutzherren! Sie sind einer des anderen Schutzherren. Und wer von euch sie zu Schutzherren nimmt, der gehört zu ihnen. Gewiß, Allah leitet das ungerechte Volk nicht recht.

    Koran 5:51, Übersetzung: Frank Bubenheim & Nadeem Elyas
    Kontext: Sure 5, Verse 51–53

    Nach 5:5 ist die Speise der Schriftbesitzer erlaubt und unter Bedingungen auch die Ehe mit ihren ehrbaren Frauen; nach 60:8 verbietet Allah nicht, gegenüber denen, die nicht der Religion wegen gekämpft haben, gütig und gerecht zu sein.

    Verse 5:51–53 im Zusammenhang lesen

    Auslegung 1
    • Tafsir Ibn Kathir (gekürzt): Ibn Kathir versteht das Verbot als Verbot der Freundschaft mit Juden und Christen, weil sie Feinde des Islam seien, und führt eine Überlieferung an, nach der Umar die Ausweisung eines christlichen Schreibers aus Medina verlangte. Quelle

    Zusammenfassung in eigenen Worten; massgebend ist die verlinkte Quelle.

    Quellen 4

    Geprüft am 05.10.2026: Quelle abgerufen, Wortlaut und Zahlen verglichen.

  24. 5:60 Sure 5, Vers 60 · Al-Ma'ida (Der Tisch)

    Verfluchte, aus denen «Affen und Schweine gemacht» wurden

    • Juden und Christen
    Zitat

    Sag: Soll ich euch kundtun, was als Belohnung bei Allah (noch) schlechter ist? Diejenigen, die Allah verflucht hat und denen Er zürnt und aus denen Er Affen und Schweine gemacht hat und die falschen Göttern dienen. Diese befinden sich in einer (noch) schlechteren Lage und sind (noch) weiter vom rechten Weg abgeirrt.

    Koran 5:60, Übersetzung: Frank Bubenheim & Nadeem Elyas
    Kontext: Sure 5, Verse 59–63

    Dieselbe Verwandlung in Affen erzählen 2:65 und 7:166 von denen, die den Sabbat übertraten.

    Verse 5:59–63 im Zusammenhang lesen

    Auslegung 1
    • Tafsir Ibn Kathir (gekürzt): Ibn Kathir bezieht die Verwandlung in Affen und Schweine auf frühere Gemeinschaften und zitiert einen Hadith, nach dem Allah kein verwandeltes Volk Nachkommen haben liess; die heutigen Affen und Schweine habe es schon davor gegeben. Quelle

    Zusammenfassung in eigenen Worten; massgebend ist die verlinkte Quelle.

    Quellen 3

    Geprüft am 05.10.2026: Quelle abgerufen, Wortlaut und Zahlen verglichen.

  25. 5:72–73 Sure 5, Verse 72–73 · Al-Ma'ida (Der Tisch)

    Aussagen über Jesus und die Dreieinigkeit als Unglaube bezeichnet

    • Juden und Christen
    • Umgang mit Ungläubigen und Götzendienern
    • Strafen im Jenseits
    Zitat

    Fürwahr, ungläubig sind diejenigen, die sagen: Gewiß, Allah ist al-Masih, der Sohn Maryams, wo doch al-Masih (selbst) gesagt hat: O Kinder Isra’ils, dient Allah, meinem Herrn und eurem Herrn! Wer Allah (etwas) beigesellt, dem verbietet fürwahr Allah das Paradies, und dessen Zufluchtsort wird das (Höllen)feuer sein. Die Ungerechten werden keine Helfer haben. Fürwahr, ungläubig sind diejenigen, die sagen: Gewiß, Allah ist einer von dreien. Es gibt aber keinen Gott außer dem Einen Einzigen. Wenn sie mit dem, was sie sagen, nicht aufhören, so wird denjenigen von ihnen, die ungläubig sind, ganz gewiß schmerzhafte Strafe widerfahren.

    Koran 5:72–73, Übersetzung: Frank Bubenheim & Nadeem Elyas
    Kontext: Sure 5, Verse 72–75

    Die Verse richten sich gegen die Aussagen, Allah sei al-Masih, der Sohn Maryams, und «Allah ist einer von dreien»; Vers 73 droht denen von ihnen, die ungläubig sind, «schmerzhafte Strafe» an, wenn sie nicht aufhören.

    Verse 5:72–75 im Zusammenhang lesen

    Auslegung 1
    • Tafsir Ibn Kathir (gekürzt): Ibn Kathir bezieht den Abschnitt (5:72–75) auf christliche Gruppen (in der englischen Ausgabe Monarchite, Jacobite und Nestorite), die Jesus als Gott bezeichnen, nennt sie Ungläubige und verweist darauf, dass sich Jesus nach dem Koran selbst als Diener Allahs bezeichnete. Quelle

    Zusammenfassung in eigenen Worten; massgebend ist die verlinkte Quelle.

    Quellen 2

    Geprüft am 05.10.2026: Quelle abgerufen, Wortlaut und Zahlen verglichen.

  26. 7:80–81 Sure 7, Verse 80–81 · Al-A'raf (Die Höhen)

    Gleichgeschlechtliche Handlungen im Volk Lots

    • Weiteres
    Zitat

    Und (Wir sandten) Lut, als er zu seinem Volk sagte: Wollt ihr denn das Abscheuliche begehen, wie es vor euch niemand von den Weltenbewohnern begangen hat? Ihr laßt euch doch wahrlich in Begierde mit den Männern ein anstatt mit den Frauen. Aber nein! Ihr seid maßlose Leute.

    Koran 7:80–81, Übersetzung: Frank Bubenheim & Nadeem Elyas
    Kontext: Sure 7, Verse 80–84

    Der Abschnitt schildert Lots Rede an sein Volk, dessen Antwort «Vertreibt sie aus eurer Stadt» und das Ende des Volkes durch einen Regen.

    Verse 7:80–84 im Zusammenhang lesen

    Auslegung 1
    • Tafsir Ibn Kathir (gekürzt): Ibn Kathir versteht den Abschnitt als Erzählung vom Propheten Lot, den Allah zu den Bewohnern von Sodom schickte; ihnen habe er den Verkehr unter Männern als zuvor unbekannte Verfehlung vorgehalten. Quelle

    Zusammenfassung in eigenen Worten; massgebend ist die verlinkte Quelle.

    Quellen 3

    Geprüft am 05.10.2026: Quelle abgerufen, Wortlaut und Zahlen verglichen.

  27. 7:166 Sure 7, Vers 166 · Al-A'raf (Die Höhen)

    Verwandlung von Sabbatbrechern in Affen

    • Juden und Christen
    Zitat

    Als sie dann das mißachteten, was ihnen verboten war, sagten Wir zu ihnen: Werdet verstoßene Affen!

    Koran 7:166, Übersetzung: Frank Bubenheim & Nadeem Elyas
    Kontext: Sure 7, Verse 164–166

    Dieselbe Verwandlung erzählt 2:65; auf sie verweist auch 5:60.

    Verse 7:164–166 im Zusammenhang lesen

    Auslegung 1
    • Tafsir Ibn Kathir (gekürzt): Ibn Kathir bezieht den Vers auf die Bewohner eines Dorfes, die das Sabbatgebot beim Fischen übertraten. Er schildert drei Gruppen (Übertreter, Mahner, Untätige); die Mahner seien gerettet, die Übertreter bestraft worden. Quelle

    Zusammenfassung in eigenen Worten; massgebend ist die verlinkte Quelle.

    Quellen 3

    Geprüft am 05.10.2026: Quelle abgerufen, Wortlaut und Zahlen verglichen.

  28. 8:12 Sure 8, Vers 12 · Al-Anfal (Die Beute)

    Weisung an die Engel: Schrecken in den Herzen der Ungläubigen, Schlag auf die Nacken

    • Gewalt und Kampf
    Zitat

    Als dein Herr den Engeln eingab: Gewiß, Ich bin mit euch. So festigt diejenigen, die glauben! Ich werde in die Herzen derer, die ungläubig sind, Schrecken einjagen. So schlagt oberhalb der Nacken und schlagt von ihnen jeden Finger!

    Koran 8:12, Übersetzung: Frank Bubenheim & Nadeem Elyas
    Kontext: Sure 8, Verse 11–14

    Nach dem Wortlaut richtet sich 8:12 an die Engel: «Als dein Herr den Engeln eingab».

    Verse 8:11–14 im Zusammenhang lesen

    Auslegung 1
    • Tafsir Ibn Kathir (gekürzt): Ibn Kathir ordnet den Abschnitt der Schlacht von Badr zu und versteht die Aufforderung als Anweisung an die Engel, die Gläubigen zu stärken; den Schrecken in den Herzen der Ungläubigen bewirke Allah selbst. Für «oberhalb der Nacken» nennt er die Deutungen Nacken oder Stirn. Quelle

    Zusammenfassung in eigenen Worten; massgebend ist die verlinkte Quelle.

    Quellen 2

    Geprüft am 05.10.2026: Quelle abgerufen, Wortlaut und Zahlen verglichen.

  29. 8:39 Sure 8, Vers 39 · Al-Anfal (Die Beute)

    Kampf, bis es keine Verfolgung mehr gibt und die Religion gänzlich Allahs ist

    • Gewalt und Kampf
    • Umgang mit Ungläubigen und Götzendienern
    Zitat

    Und kämpft gegen sie, bis es keine Verfolgung mehr gibt und (bis) die Religion gänzlich Allahs ist. Wenn sie jedoch aufhören, so sieht Allah wohl, was sie tun.

    Koran 8:39, Übersetzung: Frank Bubenheim & Nadeem Elyas
    Kontext: Sure 8, Verse 38–40

    Nach dem Wortlaut endet das Vorgehen, wenn die Gegner aufhören; Allah sehe dann, was sie tun.

    Verse 8:38–40 im Zusammenhang lesen

    Auslegung 1
    • Tafsir Ibn Kathir (gekürzt): Ibn Kathir überschreibt den Abschnitt mit dem Gebot, Schirk und Kufr zu bekämpfen. Er zitiert Ibn Umar, der den Kampf gegen Fitna auf die Zeit bezog, in der der Islam schwach war und Gläubige wegen ihrer Religion bis zum Tod gequält oder eingesperrt wurden. Quelle

    Zusammenfassung in eigenen Worten; massgebend ist die verlinkte Quelle.

    Quellen 2

    Geprüft am 05.10.2026: Quelle abgerufen, Wortlaut und Zahlen verglichen.

  30. 8:55–56 Sure 8, Verse 55–56 · Al-Anfal (Die Beute)

    Ungläubige, die Verpflichtungen brechen: Bezeichnung als «die schlimmsten Tiere»

    • Umgang mit Ungläubigen und Götzendienern
    Zitat

    Gewiß, die schlimmsten Tiere bei Allah sind die, die ungläubig sind und (auch) weiterhin nicht glauben, mit denen du eine Verpflichtung eingegangen bist, die aber dann ihre Verpflichtung jedesmal brechen und nicht gottesfürchtig sind.

    Koran 8:55–56, Übersetzung: Frank Bubenheim & Nadeem Elyas
    Kontext: Sure 8, Verse 55–57

    Der Satz aus 8:55 setzt sich in 8:56 fort; nach dem Wortlaut sind die Genannten solche, «die aber dann ihre Verpflichtung jedesmal brechen».

    Verse 8:55–57 im Zusammenhang lesen

    Auslegung 1
    • Tafsir Ibn Kathir (gekürzt): Ibn Kathir versteht die «schlimmsten Tiere» als diejenigen, die ungläubig bleiben und Abmachungen immer wieder brechen. Quelle

    Zusammenfassung in eigenen Worten; massgebend ist die verlinkte Quelle.

    Quellen 2

    Geprüft am 05.10.2026: Quelle abgerufen, Wortlaut und Zahlen verglichen.

  31. 8:60 Sure 8, Vers 60 · Al-Anfal (Die Beute)

    Rüstung zur Abschreckung der Feinde

    • Gewalt und Kampf
    Zitat

    Und haltet für sie bereit, was ihr an Kraft und an kampfbereiten Pferden (haben) könnt, um damit den Feinden Allahs und euren Feinden Angst zu machen, sowie anderen außer ihnen, die ihr nicht kennt; Allah aber kennt sie! Und was immer ihr auf Allahs Weg ausgebt, wird euch in vollem Maß zukommen, und es wird euch kein Unrecht zugefügt.

    Koran 8:60, Übersetzung: Frank Bubenheim & Nadeem Elyas
    Kontext: Sure 8, Verse 59–61

    Vers 61 fordert dazu auf, sich einem Friedensangebot zuzuneigen.

    Verse 8:59–61 im Zusammenhang lesen

    Auslegung 1
    • Tafsir Ibn Kathir (gekürzt): Ibn Kathir versteht den Vers als Befehl an die Gläubigen, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für den Krieg gegen die Ungläubigen zu rüsten. Quelle

    Zusammenfassung in eigenen Worten; massgebend ist die verlinkte Quelle.

    Quellen 3

    Geprüft am 05.10.2026: Quelle abgerufen, Wortlaut und Zahlen verglichen.

  32. 9:5 Sure 9, Vers 5 · At-Tauba (Die Reue)

    Kampf gegen die Götzendiener nach Ablauf der Schutzmonate (Schwertvers)

    • Gewalt und Kampf
    • Umgang mit Ungläubigen und Götzendienern
    Zitat

    Wenn nun die Schutzmonate abgelaufen sind, dann tötet die Götzendiener, wo immer ihr sie findet, ergreift sie, belagert sie und lauert ihnen aus jedem Hinterhalt auf! Wenn sie aber bereuen, das Gebet verrichten und die Abgabe entrichten, dann laßt sie ihres Weges ziehen! Gewiß, Allah ist Allvergebend und Barmherzig.

    Koran 9:5, Übersetzung: Frank Bubenheim & Nadeem Elyas
    Kontext: Sure 9, Verse 1–6

    Vers 2 setzt den Götzendienern, mit denen ein Vertrag bestand, eine Frist von vier Monaten; Vers 4 nimmt Götzendiener aus, die einen Vertrag eingehalten haben, und verlangt, ihnen gegenüber den Vertrag bis zur Frist zu erfüllen; Vers 6 verlangt, einem Götzendiener, der um Schutz bittet, Schutz zu gewähren und ihn an einen sicheren Ort zu geleiten.

    Verse 9:1–6 im Zusammenhang lesen

    Auslegung 1
    • Tafsir Ibn Kathir (gekürzt): Ibn Kathir nennt den Vers «Vers des Schwertes» und bezieht die Schutzmonate auf die viermonatige Frist aus 9:2. Er versteht den Vers als Gebot, die Götzendiener zu töten, zu ergreifen und zu belagern, sodass ihnen nur bleibe zu sterben oder den Islam anzunehmen; er zitiert die Auffassung, der Vers habe die Friedensverträge mit Götzendienern aufgehoben. Quelle

    Zusammenfassung in eigenen Worten; massgebend ist die verlinkte Quelle.

    Quellen 5

    Geprüft am 05.10.2026: Quelle abgerufen, Wortlaut und Zahlen verglichen.

  33. 9:28 Sure 9, Vers 28 · At-Tauba (Die Reue)

    Götzendiener als «unrein»; Zutrittsverbot zur geschützten Gebetsstätte

    • Umgang mit Ungläubigen und Götzendienern
    Zitat

    O die ihr glaubt, die Götzendiener sind fürwahr unrein, so sollen sie sich der geschützten Gebetsstätte nach diesem, ihrem Jahr nicht mehr nähern! Und wenn ihr (deshalb) Armut befürchtet, so wird Allah euch durch Seine Huld reich machen, wenn Er will. Gewiß, Allah ist Allwissend und Allweise.

    Koran 9:28, Übersetzung: Frank Bubenheim & Nadeem Elyas
    Kontext: Sure 9, Verse 28–29

    Der Vers betrifft die Annäherung an die geschützte Gebetsstätte in Mekka und nennt die Zusage, dass Allah bei Armutsfurcht reich machen werde.

    Verse 9:28–29 im Zusammenhang lesen

    Auslegung 1
    • Tafsir Ibn Kathir (gekürzt): Ibn Kathir deutet «unrein» im religiösen Sinn und berichtet, dass Götzendiener nach dem Jahr 9 n. H. nicht mehr zur Pilgerfahrt zugelassen wurden. Quelle

    Zusammenfassung in eigenen Worten; massgebend ist die verlinkte Quelle.

    Quellen 2

    Geprüft am 05.10.2026: Quelle abgerufen, Wortlaut und Zahlen verglichen.

  34. 9:29 Sure 9, Vers 29 · At-Tauba (Die Reue)

    Kampf gegen Schriftbesitzer bis zur Zahlung des Tributs (Dschizya)

    • Gewalt und Kampf
    • Juden und Christen
    Zitat

    Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Allah und nicht an den Jüngsten Tag glauben und nicht verbieten, was Allah und Sein Gesandter verboten haben, und nicht die Religion der Wahrheit befolgen - von denjenigen, denen die Schrift gegeben wurde -, bis sie den Tribut aus der Hand entrichten und gefügig sind!

    Koran 9:29, Übersetzung: Frank Bubenheim & Nadeem Elyas
    Kontext: Sure 9, Verse 28–31

    Der Vers nennt als Gegner Schriftbesitzer, die nicht an Allah und den Jüngsten Tag glauben und das von Allah und seinem Gesandten Verbotene nicht verbieten; der Kampf endet nach dem Wortlaut mit der Entrichtung des Tributs.

    Verse 9:28–31 im Zusammenhang lesen

    Auslegung 1
    • Tafsir Ibn Kathir (gekürzt): Ibn Kathir verbindet den Vers mit dem Feldzug des Propheten gegen die Byzantiner im Jahr 9 n. H. (Tabuk) und versteht den Tribut als Zeichen der Unterordnung der Zahlenden. Er zitiert die Bedingungen des Schutzvertrags, die Umar den Christen auferlegt haben soll (u. a. Einschränkungen beim Bau von Gotteshäusern sowie bei Kleidung und Auftreten). Quelle

    Zusammenfassung in eigenen Worten; massgebend ist die verlinkte Quelle.

    Quellen 2

    Geprüft am 05.10.2026: Quelle abgerufen, Wortlaut und Zahlen verglichen.

  35. 9:30 Sure 9, Vers 30 · At-Tauba (Die Reue)

    Aussagen von Juden und Christen über Gottessohnschaft; «Allah bekämpfe sie»

    • Juden und Christen
    Zitat

    Die Juden sagen: ’Uzair ist Allahs Sohn, und die Christen sagen: Al-Masih ist Allahs Sohn. Das sind ihre Worte aus ihren (eigenen) Mündern. Sie führen ähnliche Worte wie diejenigen, die zuvor ungläubig waren. Allah bekämpfe sie! Wie sie sich (doch) abwendig machen lassen!

    Koran 9:30, Übersetzung: Frank Bubenheim & Nadeem Elyas
    Kontext: Sure 9, Verse 30–31

    Der Vers schreibt den Juden die Aussage zu, Uzair sei Allahs Sohn, und den Christen die Aussage, al-Masih sei Allahs Sohn.

    Verse 9:30–31 im Zusammenhang lesen

    Auslegung 1
    • Tafsir Ibn Kathir (gekürzt): Ibn Kathir überschreibt den Abschnitt mit dem Satz, der Kampf gegen Juden und Christen sei geboten, weil sie Götzendiener und Ungläubige seien, und gibt «Allah bekämpfe sie» mit Ibn Abbas als «Allah verfluche sie» wieder. Quelle

    Zusammenfassung in eigenen Worten; massgebend ist die verlinkte Quelle.

    Quellen 2

    Geprüft am 05.10.2026: Quelle abgerufen, Wortlaut und Zahlen verglichen.

  36. 9:73 Sure 9, Vers 73 · At-Tauba (Die Reue)

    Mühe gegen Ungläubige und Heuchler; Härte

    • Gewalt und Kampf
    • Umgang mit Ungläubigen und Götzendienern
    Zitat

    O Prophet, mühe dich gegen die Ungläubigen und die Heuchler ab und sei hart gegen sie. Ihr Zufluchtsort wird die Hölle sein - ein schlimmer Ausgang!

    Koran 9:73, Übersetzung: Frank Bubenheim & Nadeem Elyas
    Kontext: Sure 9, Verse 73–74

    Derselbe Wortlaut steht in 66:9.

    Verse 9:73–74 im Zusammenhang lesen

    Auslegung 1
    • Tafsir Ibn Kathir (gekürzt): Ibn Kathir gibt unterschiedliche Deutungen der «Mühe» wieder: nach Ibn Abbas Kampf mit dem Schwert gegen die Ungläubigen und mit der Zunge gegen die Heuchler, nach Ibn Masud mit der Hand oder mindestens mit strengem Gesicht. Er fasst zusammen, dass je nach Lage alle diese Mittel gelten. Quelle

    Zusammenfassung in eigenen Worten; massgebend ist die verlinkte Quelle.

    Quellen 3

    Geprüft am 05.10.2026: Quelle abgerufen, Wortlaut und Zahlen verglichen.

  37. 9:111 Sure 9, Vers 111 · At-Tauba (Die Reue)

    Kauf von Person und Besitz der Gläubigen gegen das Paradies

    • Gewalt und Kampf
    Zitat

    Allah hat von den Gläubigen ihre eigene Person und ihren Besitz dafür erkauft, daß ihnen der (Paradies)garten gehört: Sie kämpfen auf Allahs Weg, und so töten sie und werden getötet. (Das ist) ein für Ihn bindendes Versprechen in Wahrheit in der Tora, dem Evangelium und dem Qur’an. Und wer ist treuer in (der Einhaltung) seiner Abmachung als Allah? So freut euch über das Kaufgeschäft, das ihr abgeschlossen habt, denn das ist der großartige Erfolg!

    Koran 9:111, Übersetzung: Frank Bubenheim & Nadeem Elyas
    Kontext: Sure 9, Verse 111–112
    Auslegung 1
    • Tafsir Ibn Kathir (gekürzt): Ibn Kathir versteht den Vers als Zusage des Paradieses an Gläubige, die auf Allahs Weg kämpfen, gleich ob sie töten, getötet werden oder beides. Quelle

    Zusammenfassung in eigenen Worten; massgebend ist die verlinkte Quelle.

    Quellen 2

    Geprüft am 05.10.2026: Quelle abgerufen, Wortlaut und Zahlen verglichen.

  38. 9:123 Sure 9, Vers 123 · At-Tauba (Die Reue)

    Kampf gegen Ungläubige in der Nähe; Härte

    • Gewalt und Kampf
    • Umgang mit Ungläubigen und Götzendienern
    Zitat

    O die ihr glaubt, kämpft gegen diejenigen, die in eurer Nähe sind von den Ungläubigen! Sie sollen in euch Härte vorfinden. Und wisset, daß Allah mit den Gottesfürchtigen ist!

    Koran 9:123, Übersetzung: Frank Bubenheim & Nadeem Elyas
    Kontext: Sure 9, Verse 122–124
    Auslegung 1
    • Tafsir Ibn Kathir (gekürzt): Ibn Kathir versteht den Vers als Gebot, zuerst die dem islamischen Staat nächstgelegenen Ungläubigen zu bekämpfen und dann die entfernteren; er verweist auf die Reihenfolge Arabische Halbinsel, dann Byzantiner (Feldzug nach Tabuk im Jahr 9 n. H.). Quelle

    Zusammenfassung in eigenen Worten; massgebend ist die verlinkte Quelle.

    Quellen 2

    Geprüft am 05.10.2026: Quelle abgerufen, Wortlaut und Zahlen verglichen.

  39. 16:75 Sure 16, Vers 75 · An-Nahl (Die Bienen)

    Gleichnis vom leibeigenen Diener

    • Sklaverei und Kriegsgefangene
    Zitat

    Allah prägt das Gleichnis eines leibeigenen Dieners, der über nichts Macht hat, und jemandes, dem Wir von Uns her eine schöne Versorgung gewährt haben, so daß er davon heimlich und offen ausgibt. Sind sie (etwa) gleich? (Alles) Lob gehört Allah! Nein! Vielmehr wissen die meisten von ihnen nicht.

    Koran 16:75, Übersetzung: Frank Bubenheim & Nadeem Elyas
    Kontext: Sure 16, Verse 75–76

    Der Vers ist ausdrücklich als Gleichnis eingeleitet.

    Verse 16:75–76 im Zusammenhang lesen

    Auslegung 1
    • Tafsir Ibn Kathir (gekürzt): Ibn Kathir überliefert zwei Deutungen des Gleichnisses: auf den Ungläubigen und den Gläubigen (Ibn Abbas, Katada) oder auf Götzen und den wahren Gott (Mudschahid). Quelle

    Zusammenfassung in eigenen Worten; massgebend ist die verlinkte Quelle.

    Quellen 2

    Geprüft am 05.10.2026: Quelle abgerufen, Wortlaut und Zahlen verglichen.

  40. 16:106 Sure 16, Vers 106 · An-Nahl (Die Bienen)

    Abkehr vom Glauben nach der Annahme; Ausnahme bei Zwang

    • Abkehr vom Glauben und Glaubensfreiheit
    • Strafen im Jenseits
    Zitat

    Wer Allah verleugnet, nachdem er den Glauben (angenommen) hatte - außer demjenigen, der gezwungen wird, während sein Herz im Glauben Ruhe gefunden hat -, doch wer aber seine Brust dem Unglauben auftut, über diejenigen kommt Zorn von Allah, und für sie wird es gewaltige Strafe geben.

    Koran 16:106, Übersetzung: Frank Bubenheim & Nadeem Elyas
    Kontext: Sure 16, Verse 106–109

    Als Folge der Abkehr nennt der Wortlaut den Zorn Allahs und «gewaltige Strafe»; eine Strafe im Diesseits nennt der Vers nicht.

    Verse 16:106–109 im Zusammenhang lesen

    Auslegung 1
    • Tafsir Ibn Kathir (gekürzt): Ibn Kathir überschreibt den Abschnitt mit dem Zorn Allahs gegen den Abtrünnigen und bezieht die Ausnahme auf jemanden, der unter Zwang Worte des Unglaubens äussert, während sein Herz im Glauben ruht; als Beispiel für Standhaftigkeit unter Folter nennt er Bilal. Quelle

    Zusammenfassung in eigenen Worten; massgebend ist die verlinkte Quelle.

    Quellen 2

    Geprüft am 05.10.2026: Quelle abgerufen, Wortlaut und Zahlen verglichen.

  41. 22:19–22 Sure 22, Verse 19–22 · Al-Hadsch (Die Pilgerfahrt)

    Strafe im Feuer: Gewänder aus Feuer, heisses Wasser, Eisenkeulen

    • Strafen im Jenseits
    • Umgang mit Ungläubigen und Götzendienern
    Zitat

    Das sind zwei Widersacher, die miteinander über ihren Herrn streiten. Für diejenigen nun, die ungläubig sind, werden Gewänder aus Feuer zugeschnitten; über ihre Köpfe wird heißes Wasser gegossen. Dadurch wird zum Schmelzen gebracht, was sie in ihrem Bauch haben, und ebenso die Haut. Und für sie gibt es Keulen aus Eisen. Jedesmal, wenn sie vor Kummer aus ihm herauskommen wollen, werden sie dahin zurückgebracht, und (es wird zu ihnen gesagt): „Kostet die Strafe des Brennens!

    Koran 22:19–22, Übersetzung: Frank Bubenheim & Nadeem Elyas
    Kontext: Sure 22, Verse 19–24

    Vers 23 beschreibt, dass Allah die Gläubigen, die rechtschaffene Werke tun, in Gärten eingehen lässt.

    Verse 22:19–24 im Zusammenhang lesen

    Auslegung 1
    • Tafsir Ibn Kathir (gekürzt): Ibn Kathir führt eine Überlieferung bei Bukhari (Abu Dharr) an, nach der Vers 19 («zwei Widersacher») auf den Zweikampf bei Badr zwischen Hamza und seinen Gefährten und Utba und seinen Gefährten bezogen wird. Quelle

    Zusammenfassung in eigenen Worten; massgebend ist die verlinkte Quelle.

    Quellen 3

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  42. 23:5–6 Sure 23, Verse 5–6 · Al-Mu'minun (Die Gläubigen)

    Keuschheit; Ausnahme für Gattinnen und «was ihre rechte Hand (an Sklavinnen) besitzt»

    • Sklaverei und Kriegsgefangene
    • Frauen, Ehe und Familie
    Zitat

    und diejenigen, die ihre Scham hüten, außer gegenüber ihren Gattinnen oder was ihre rechte Hand (an Sklavinnen) besitzt, denn sie sind (hierin) nicht zu tadeln,

    Koran 23:5–6, Übersetzung: Frank Bubenheim & Nadeem Elyas
    Kontext: Sure 23, Verse 1–11

    Die Verse gehören zu einer Aufzählung von Eigenschaften der Gläubigen (23:1–10).

    Verse 23:1–11 im Zusammenhang lesen

    Auslegung 1
    • Tafsir Ibn Kathir (gekürzt): Ibn Kathir versteht «was ihre rechte Hand besitzt» als Frauen aus Kriegsgefangenschaft, mit denen Verkehr erlaubt sei; wer mehr suche als Ehefrau oder Sklavin, übertrete die Grenze. Quelle

    Zusammenfassung in eigenen Worten; massgebend ist die verlinkte Quelle.

    Quellen 2

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  43. 24:2 Sure 24, Vers 2 · An-Nur (Das Licht)

    Strafe für Unzucht: hundert Hiebe

    • Körper- und Rechtsstrafen
    Zitat

    Eine Frau und ein Mann, die Unzucht begehen, geißelt jeden von ihnen mit hundert Hieben. Laßt euch nicht von Mitleid mit ihnen beiden angesichts (der Rechtsbestimmungen) der Religion Allahs ergreifen, wenn ihr an Allah und den Jüngsten Tag glaubt. Und es soll bei (der Vollstreckung) der Strafe an ihnen ein Teil von den Gläubigen zugegen sein.

    Koran 24:2, Übersetzung: Frank Bubenheim & Nadeem Elyas
    Kontext: Sure 24, Verse 1–4

    Vers 4 verlangt für den Vorwurf der Untreue gegen ehrbare Ehefrauen vier Zeugen und droht bei fehlenden Zeugen achtzig Hiebe an.

    Verse 24:1–4 im Zusammenhang lesen

    Auslegung 1
    • Tafsir Ibn Kathir (gekürzt): Ibn Kathir bezieht die hundert Hiebe auf Unverheiratete (nach einem Hadith zusätzlich ein Jahr Verbannung). Für verheiratete, freie, erwachsene Personen nennt er die Steinigung auf Grundlage von Hadithen und einer Aussage Umars über einen «Steinigungsvers»; Voraussetzung seien nach dieser Aussage eindeutiger Beweis, Schwangerschaft oder Geständnis. Quelle

    Zusammenfassung in eigenen Worten; massgebend ist die verlinkte Quelle.

    Quellen 3

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  44. 24:31 Sure 24, Vers 31 · An-Nur (Das Licht)

    Kleidung und Verhalten gläubiger Frauen

    • Frauen, Ehe und Familie
    Zitat

    Und sag zu den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten, ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer dem, was (sonst) sichtbar ist. Und sie sollen ihre Kopftücher auf den Brustschlitz ihres Gewandes schlagen und ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer ihren Ehegatten, ihren Vätern, den Vätern ihrer Ehegatten, ihren Söhnen, den Söhnen ihrer Ehegatten, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und den Söhnen ihrer Schwestern, ihren Frauen, denen, die ihre rechte Hand besitzt, den männlichen Gefolgsleuten, die keinen (Geschlechts)trieb (mehr) haben, den Kindern, die auf die Blöße der Frauen (noch) nicht aufmerksam geworden sind. Und sie sollen ihre Füße nicht aneinanderschlagen, damit (nicht) bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verborgen tragen. Wendet euch alle reumütig Allah zu, ihr Gläubigen, auf daß es euch wohl ergehen möge!

    Koran 24:31, Übersetzung: Frank Bubenheim & Nadeem Elyas
    Kontext: Sure 24, Verse 30–31

    Der Vers nennt die Personen, vor denen Frauen ihren Schmuck zeigen dürfen (u. a. Ehegatten, Väter, Söhne, Brüder).

    Verse 24:30–31 im Zusammenhang lesen

    Auslegung 1
    • Tafsir Ibn Kathir (gekürzt): Ibn Kathir deutet «was (sonst) sichtbar ist» nach Ibn Masud als Kleider und Überwurf, also das, was sich nicht verbergen lässt, und das Schlagen der Kopftücher auf den Brustschlitz als Bedecken von Brust und Rippen. Quelle

    Zusammenfassung in eigenen Worten; massgebend ist die verlinkte Quelle.

    Quellen 2

    Geprüft am 05.10.2026: Quelle abgerufen, Wortlaut und Zahlen verglichen.

  45. 24:33 Sure 24, Vers 33 · An-Nur (Das Licht)

    Sklavinnen: Freibrief und Verbot des Zwangs zur Unzucht

    • Sklaverei und Kriegsgefangene
    • Frauen, Ehe und Familie
    Zitat

    Diejenigen, die keine (Möglichkeit zum) Heirat(en) finden, sollen keusch bleiben, bis Allah sie durch Seine Huld reich macht. Und denjenigen von denen, die eure rechte Hand besitzt, die einen Freibrief begehren, sollt ihr einen Freibrief ausstellen, wenn ihr an ihnen etwas Gutes wißt. Und gebt ihnen (etwas) vom Besitz Allahs, den Er euch gegeben hat. Und zwingt nicht eure Sklavinnen, wo sie ehrbar sein wollen, zur Hurerei im Trachten nach den Glücksgütern des diesseitigen Lebens. Wenn aber einer sie dazu zwingt, so ist Allah, nachdem sie gezwungen worden sind, Allvergebend und Barmherzig.

    Koran 24:33, Übersetzung: Frank Bubenheim & Nadeem Elyas
    Kontext: Sure 24, Verse 32–34
    Auslegung 1
    • Tafsir Ibn Kathir (gekürzt): Ibn Kathir versteht den «Freibrief» als schriftlichen Freikaufvertrag, den Besitzer auf Wunsch ausstellen sollen, wenn Redlichkeit oder Erwerbsfähigkeit vorliegen. Als Anlass des Verbots, Sklavinnen zur Unzucht zu zwingen, nennt er Abdullah ibn Ubayy, der seine Sklavinnen dazu zwang. Quelle

    Zusammenfassung in eigenen Worten; massgebend ist die verlinkte Quelle.

    Quellen 2

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  46. 33:50 Sure 33, Vers 50 · Al-Ahzab (Die Verbündeten)

    Ehe: Sonderregel für den Propheten

    • Frauen, Ehe und Familie
    • Sklaverei und Kriegsgefangene
    Zitat

    O Prophet, Wir haben dir (zu heiraten) erlaubt: deine Gattinnen, denen du ihren Lohn gegeben hast, das, was deine rechte Hand (an Sklavinnen) besitzt von dem, was Allah dir als Beute zugeteilt hat, die Töchter deiner Onkel väterlicherseits und die Töchter deiner Tanten väterlicherseits, die Töchter deiner Onkel mütterlicherseits und die Töchter deiner Tanten mütterlicherseits, die mit dir ausgewandert sind; auch eine (jede) gläubige Frau, wenn sie sich dem Propheten (ohne Gegenforderung) schenkt und falls der Prophet sie heiraten will: Dies ist dir vorbehalten unter Ausschluß der (übrigen) Gläubigen - Wir wissen wohl, was Wir ihnen hinsichtlich ihrer Gattinnen und dessen, was ihre rechte Hand (an Sklavinnen) besitzt, verpflichtend gemacht haben -, damit für dich kein Grund zur Bedrängnis bestehe. Und Allah ist Allvergebend und Barmherzig.

    Koran 33:50, Übersetzung: Frank Bubenheim & Nadeem Elyas
    Kontext: Sure 33, Verse 50–52

    Nach dem Wortlaut ist die Regelung «dir vorbehalten unter Ausschluß der (übrigen) Gläubigen».

    Verse 33:50–52 im Zusammenhang lesen

    Auslegung 1
    • Tafsir Ibn Kathir (gekürzt): Ibn Kathir versteht den Vers als Aufzählung der Frauen, die dem Propheten erlaubt sind: Ehefrauen mit Morgengabe, Sklavinnen aus der Kriegsbeute (er nennt Safiyya und Dschuwairiyya, die er freiliess und heiratete, sowie Raihana und Maria), Cousinen väterlicher- und mütterlicherseits und eine gläubige Frau, die sich ihm ohne Morgengabe anbietet; die letzte Regel sei ihm allein vorbehalten. Quelle

    Zusammenfassung in eigenen Worten; massgebend ist die verlinkte Quelle.

    Quellen 2

    Geprüft am 05.10.2026: Quelle abgerufen, Wortlaut und Zahlen verglichen.

  47. 33:59 Sure 33, Vers 59 · Al-Ahzab (Die Verbündeten)

    Überwurf für Frauen

    • Frauen, Ehe und Familie
    Zitat

    O Prophet, sag deinen Gattinnen und deinen Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen etwas von ihrem Überwurf über sich herunterziehen. Das ist eher geeignet, daß sie erkannt und so nicht belästigt werden. Und Allah ist Allvergebend und Barmherzig.

    Koran 33:59, Übersetzung: Frank Bubenheim & Nadeem Elyas
    Kontext: Sure 33, Verse 58–62

    Der Vers nennt als Zweck, dass sie «erkannt und so nicht belästigt werden».

    Verse 33:58–62 im Zusammenhang lesen

    Auslegung 1
    • Tafsir Ibn Kathir (gekürzt): Ibn Kathir versteht den Überwurf (Dschilbab) als Obergewand, das über dem Kopftuch getragen wird; nach Ibn Abbas und Ubaida soll es das Gesicht bis auf ein Auge bedecken. Zweck sei, die Frauen von denen der vorislamischen Zeit und von Sklavinnen zu unterscheiden. Quelle

    Zusammenfassung in eigenen Worten; massgebend ist die verlinkte Quelle.

    Quellen 2

    Geprüft am 05.10.2026: Quelle abgerufen, Wortlaut und Zahlen verglichen.

  48. 44:43–50 Sure 44, Verse 43–50 · Ad-Duchan (Der Rauch)

    Strafe des Sünders: Zaqqum-Baum und heisses Wasser

    • Strafen im Jenseits
    Zitat

    Gewiß, der Zaqqum-Baum ist die Speise des Sünders; wie siedendes Öl kocht er in den Bäuchen, wie das heiße Wasser kocht. Nehmt ihn und schleppt ihn mitten in den Höllenbrand hinein. Hierauf gießt über seinen Kopf von der Strafe des heißen Wassers. Koste (doch); du bist ja der Mächtige und Edle! Das ist (es) ja, worüber ihr zu zweifeln pflegtet.

    Koran 44:43–50, Übersetzung: Frank Bubenheim & Nadeem Elyas
    Kontext: Sure 44, Verse 43–50
    Auslegung 1
    • Tafsir Ibn Kathir (gekürzt): Ibn Kathir überschreibt den Abschnitt mit dem Zustand der Götzendiener und ihrer Strafe am Tag der Auferstehung und versteht «Sünder» als Ungläubige; die Beziehung auf Abu Dschahl sei möglich, der Vers sei aber nicht auf ihn beschränkt. Quelle

    Zusammenfassung in eigenen Worten; massgebend ist die verlinkte Quelle.

    Quellen 2

    Geprüft am 05.10.2026: Quelle abgerufen, Wortlaut und Zahlen verglichen.

  49. 47:4 Sure 47, Vers 4 · Muhammad

    Kampf: Schlag auf die Nacken, Gefangene, Freilassung oder Lösegeld

    • Gewalt und Kampf
    • Umgang mit Ungläubigen und Götzendienern
    Zitat

    Wenn ihr auf diejenigen, die ungläubig sind, (im Kampf) trefft, dann schlagt (ihnen auf) die Nacken. Wenn ihr sie schließlich schwer niedergeschlagen habt, dann legt (ihnen) die Fesseln fest an. Danach (laßt sie) als Wohltat frei oder gegen Lösegeld, bis der Krieg seine Lasten ablegt. Dies (soll so sein)! Und wenn Allah wollte, würde Er sie wahrlich (allein) besiegen . Er will aber damit die einen von euch durch die anderen prüfen. Und denjenigen, die auf Allahs Weg getötet werden, wird Er ihre Werke nicht fehlgehen lassen;

    Koran 47:4, Übersetzung: Frank Bubenheim & Nadeem Elyas
    Kontext: Sure 47, Verse 4–9

    Nach dem Wortlaut bezieht sich die Anweisung auf das Aufeinandertreffen im Kampf; für Gefangene nennt der Vers danach Freilassung als Wohltat oder gegen Lösegeld.

    Verse 47:4–9 im Zusammenhang lesen

    Auslegung 1
    • Tafsir Ibn Kathir (gekürzt): Ibn Kathir versteht die Anweisung als Handlungsanweisung für das Gefecht und für Gefangene danach: Freilassung ohne Gegenleistung oder gegen Lösegeld; den Vers hält er für nach der Schlacht von Badr offenbart. Quelle

    Zusammenfassung in eigenen Worten; massgebend ist die verlinkte Quelle.

    Quellen 2

    Geprüft am 05.10.2026: Quelle abgerufen, Wortlaut und Zahlen verglichen.

  50. 48:29 Sure 48, Vers 29 · Al-Fath (Der Sieg)

    Eigenschaften der Gefährten Mohammeds: hart gegenüber Ungläubigen, barmherzig untereinander

    • Umgang mit Ungläubigen und Götzendienern
    Zitat

    Muhammad ist Allahs Gesandter. Und diejenigen, die mit ihm sind, sind den Ungläubigen gegenüber hart, zueinander aber barmherzig. Du siehst sie sich verbeugen und niederwerfen, indem sie nach Huld von Allah und Wohlgefallen trachten. Ihr Merkmal steht auf ihren Gesichtern durch die Niederwerfung. Das ist ihr Gleichnis in der Tora. Und ihr Gleichnis im Evangelium ist das eines Getreidefeldes, das seine Triebe hervorbringt und dann stärker werden läßt, so daß sie verdicken und ebenmäßig auf ihren Halmen stehen, so daß es den Anbauern gefällt. (Dies,) damit Er die Ungläubigen durch sie ergrimmen lasse. Allah hat denjenigen von ihnen, die glauben und rechtschaffene Werke tun, Vergebung und großartigen Lohn versprochen.

    Koran 48:29, Übersetzung: Frank Bubenheim & Nadeem Elyas
    Kontext: Sure 48, Verse 28–29
    Auslegung 1
    • Tafsir Ibn Kathir (gekürzt): Ibn Kathir versteht die Eigenschaften als Beschreibung der Gläubigen: streng gegenüber den Ungläubigen, barmherzig und freundlich untereinander; er verweist auf 5:54 und 9:123. Quelle

    Zusammenfassung in eigenen Worten; massgebend ist die verlinkte Quelle.

    Quellen 2

    Geprüft am 05.10.2026: Quelle abgerufen, Wortlaut und Zahlen verglichen.

  51. 65:4 Sure 65, Vers 4 · At-Talaq (Die Scheidung)

    Wartezeit nach Scheidung: Frauen ohne Monatsblutung

    • Frauen, Ehe und Familie
    Zitat

    Und diejenigen von euren Frauen, die keine Monatsblutung mehr erwarten, wenn ihr im Zweifel seid, so ist ihre Wartezeit drei Monate; und ebenso derjenigen, die (noch) keine Monatsblutung haben. Diejenigen, die schwanger sind - ihre Frist ist (erreicht), wenn sie mit dem niederkommen, was sie (in ihren Leibern) tragen. Und wer Allah fürchtet, dem schafft Er in seiner Angelegenheit Erleichterung.

    Koran 65:4, Übersetzung: Frank Bubenheim & Nadeem Elyas
    Kontext: Sure 65, Verse 1–5

    Der Vers regelt die Wartezeit (Idda) nach einer Scheidung für drei Gruppen: Frauen, die keine Monatsblutung mehr erwarten, Frauen, die noch keine hatten, und Schwangere. Die Mehrheit der klassischen Rechtsschulen folgerte unter anderem daraus, dass die Ehe mit Minderjährigen geschlossen werden dürfe, ihr Vollzug aber erst nach Eintritt der Reife; eine Minderheit (Ibn Schubruma, 8. Jh.; Abu Bakr al-Asamm, 9. Jh.) hielt sie bis zur Geschlechtsreife (bulugh) für unzulässig. Einige zeitgenössische muslimische Kommentatoren beziehen die Frauen, die noch keine Monatsblutung hatten, auf erwachsene F…

    Verse 65:1–5 im Zusammenhang lesen

    Auslegung 2
    • Tafsir Ibn Kathir (gekürzt): Ibn Kathir versteht den Vers als Festlegung der Wartezeit (Idda) nach Scheidung: drei Monate für Frauen nach den Wechseljahren und für jene, die noch keine Monatsblutung hatten («die Jungen»), bei Schwangeren bis zur Geburt. Als Anlass nennt er die Frage des Ubayy ibn Kab, dass die Jungen, die Alten und die Schwangeren in Sure 2 nicht erwähnt seien. Quelle
    • Tafsir al-Qurtubi: Al-Qurtubi überliefert denselben Anlass: Auf die Frage nach der Wartezeit der Kleinen (as-sighar) und der Schwangeren sei der Vers offenbart worden. Quelle

    Zusammenfassung in eigenen Worten; massgebend ist die verlinkte Quelle.

    Quellen 4

    Geprüft am 05.10.2026: Quelle abgerufen, Wortlaut und Zahlen verglichen.

  52. 98:6 Sure 98, Vers 6 · Al-Baiyina (Der klare Beweis)

    Ungläubige unter Schriftbesitzern und Götzendienern: Feuer der Hölle; Bezeichnung als «die schlechtesten Geschöpfe»

    • Umgang mit Ungläubigen und Götzendienern
    • Juden und Christen
    • Strafen im Jenseits
    Zitat

    Gewiß, diejenigen unter den Leuten der Schrift und den Götzendienern, die ungläubig sind, werden im Feuer der Hölle sein, ewig darin zu bleiben. Das sind die schlechtesten Geschöpfe.

    Koran 98:6, Übersetzung: Frank Bubenheim & Nadeem Elyas
    Kontext: Sure 98, Verse 6–8

    Vers 7 nennt als Gegenstück: Diejenigen, die glauben und rechtschaffene Werke tun, sind «die besten Geschöpfe».

    Verse 98:6–8 im Zusammenhang lesen

    Quellen 2

    Geprüft am 05.10.2026: Quelle abgerufen, Wortlaut und Zahlen verglichen.

Übersetzung und Zählung

Übersetzung

Frank Bubenheim & Nadeem Elyas · Zitat nach Art. 25 URG; Text über die quran.com-API (Übersetzungs-ID 27, Slug de-bubenheim) abgerufen und zeichengenau übernommen (Fussnotenmarker weggelassen), Rechtschreibung der Vorlage (vor 1996) beibehalten; Versangabe nach Kairoer Zählung

Versangaben als Sure:Vers, Kairoer Zählung (Hafs, wie quran.com). Zitate sind kurze Auszüge zum Zweck der Erläuterung mit Quellenangabe (Zitatrecht, Art. 25 URG). Massgebend ist jeweils der verlinkte Text.